Sachverständigenwesen

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Mitgliederliste Gerichtssachverständige

Gerichtssachverständigenliste der Justiz


Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete

60.25
Sonstige Maschinen, Anlagen

60.27
Mechatronik

60.36
Angetriebene Türen, Tore, Schranken

60.38
Krane, Elevatoren, Aufzüge, Hebezeuge, Förderanlagen, Stapelgeräte, bewegliche Regalsysteme

60.46
Werkzeugmaschinen, Fertigungsmaschinen

60.48
Maschinen, Anlagen für den Hüttenbetrieb, Bergbaumaschinen

60.60
Verpackungsmaschinen

60.61
Maschinen, Anlagen für Bauwirtschaft, Baugewerbe

60.70
Sonstige Fahrzeuge

60.71
Straßenfahrzeuge

60.96
Maschinenprüfungswesen (Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit, unfallrelevante Mängel)

60.97
Technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen, Anlagen, Geräten, Instrumenten

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§ 125 KFG


Beschreibung

Die Steiermärkische Landesregierung hat die Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen (§33 KFG), wie z.B. Tieferlegung oder Fahrwerksveränderungen, Änderung an Reifen und Felgen oder Anbringen von Anbauteilen, in ein neues unbürokratisches System zur Abwicklung derartiger Verfahren ausgelagert .

Für die Eintragung ist ein entsprechendes Gutachten, ausgestellt durch eine Ziviltechnikerin / einen Ziviltechniker oder durch den TÜV- Österreich vorzulegen. Wir erstellen diese Gutachten und nehmen die Überprüfungen vor.

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ZT-Forum


Für die Ausbildung der zukünftigen Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker führt DI K. Deininger Vorlesungen im Rahmen der ZT Vorbereitungskurse im Ziviltechniker – Forum, der Schulungsinstitution für Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker, durch.