Überprüfungen nach AM-VO und HBV
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Gesetzestext AM-VO
Gesetzestext HBV §15
Wir führen sämtliche ziviltechnische Überprüfungen gem. AM-VO und MSV und internationale Vorschriften durch. Schwerpunkte sind dabei Personenaufzüge, Krane und Hebezeuge, sowie alle maschinenbaulichen Einrichtungen.
Prüfungen gem. GewO. §82.
CE Zertifizierungen
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Maschinensicherheitsverordnung (MSV)
Wir führen Untersuchungen zur CE Kennzeichnung durch und bereiten die notwendigen Unterlagen vor.
Es werden dabei Risikoanalysen gemäß ÖNORM 12100, Performance Level Untersuchungen nach EN / DIN / ÖNORM und MSV und Machbarkeitsanalysen durchgeführt. Zur Erreichung der notwendigen Sicherheitsstandards werden Änderungsvorschläge erarbeitet.
Personenaufzug
Inspektionsstelle für überwachungsbedürftige Hebeanlagen
DI Karl Deininger ist Aufzugsprüfer der Hebeanlagengruppen 1-4 lt. HBV § 15 (2)
Hebeanlagengruppe 1:
Aufzüge (einschließlich Schrägaufzüge), Hebeeinrichtungen für Personen, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge
Hebeanlagengruppe 2:
Fahrtreppen, Fahrsteige
Hebeanlagengruppe 3:
Hubtische, Treppenschrägaufzüge, Hebeanlagen mit Lastträgern, die sich zwar nicht an starren Führungen entlang, aber in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen
Hebeanlagengruppe 4:
Feuerwehraufzüge, Hebeanlagen, die im Brandfall benützt werden dürfen, Hebeanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
Links
- Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009
- Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008
- Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015
- ÖNORM EN 81-20:2020 05 15
- ÖNORM EN 81-50:2020 06 01
- Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015 – StHebAG
- NÖ Aufzugsordnung 2016
- NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017
- Wiener Aufzugsgesetz 2006
- Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
- Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012
- Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagenverordnung 2015
- Kärntner Aufzugsgesetz
- Oö. Aufzugsgesetz 1998
- Oö. Aufzugsverordnung 2010
- Salzburger Hebeanlagengesetz
- Salzburger Hebeanlagenverordnung
- Inspektionsstellen