Allg. beeideter u. gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
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Mitgliederliste Gerichtssachverständige
Gerichtssachverständigenliste der Justiz
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete
60.25
Sonstige Maschinen, Anlagen
60.27
Mechatronik
60.36
Angetriebene Türen, Tore, Schranken
60.38
Krane, Elevatoren, Aufzüge, Hebezeuge, Förderanlagen, Stapelgeräte, bewegliche Regalsysteme
60.46
Werkzeugmaschinen, Fertigungsmaschinen
60.48
Maschinen, Anlagen für den Hüttenbetrieb, Bergbaumaschinen
60.60
Verpackungsmaschinen
60.61
Maschinen, Anlagen für Bauwirtschaft, Baugewerbe
60.70
Sonstige Fahrzeuge
60.71
Straßenfahrzeuge
60.96
Maschinenprüfungswesen (Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit, unfallrelevante Mängel)
60.97
Technisch-kommerzielle Bewertung von Maschinen, Anlagen, Geräten, Instrumenten
Sachverständiger gemäß § 125 KFG
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§ 125 KFG
Beschreibung
Die Steiermärkische Landesregierung hat die Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen (§33 KFG), wie z.B. Tieferlegung oder Fahrwerksveränderungen, Änderung an Reifen und Felgen oder Anbringen von Anbauteilen, in ein neues unbürokratisches System zur Abwicklung derartiger Verfahren ausgelagert .
Für die Eintragung ist ein entsprechendes Gutachten, ausgestellt durch eine Ziviltechnikerin / einen Ziviltechniker oder durch den TÜV- Österreich vorzulegen. Wir erstellen diese Gutachten und nehmen die Überprüfungen vor.
Schulungen für ZT Kammer
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ZT-Forum
Für die Ausbildung der zukünftigen Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker führt DI K. Deininger Vorlesungen im Rahmen der ZT Vorbereitungskurse im Ziviltechniker – Forum, der Schulungsinstitution für Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker, durch.